Ergotherapie wird vom Arzt verordnet und gehört
in die Pflichtleistung der Krankenkassen und Sozialversicherungen (Invalidenversicherung, Unvallversicherung). Für die Behandlung ist eine vom Arzt unterzeichnete Ergotherapieverordnung erforderlich.
Eine Verordnung umfasst 9, 18 oder 27 Behandlungssitzungen, abhängig vom Krankheitsbild. Für die Weiterführung der Ergotherapie wird jeweils eine neue Verordnung benötigt.
Die Abrechnung erfolgt direkt mit den Versicherungen und Krankenkassen.
Die Krankenkasse fordert 10% des Rechnungsbetrages als Selbstbehalt vom Versicherten zurück. Ist die Invalidenversicherung oder die Unfallversicherung Kostenträger, fallen für den Versicherten keine Kosten an.
Praxis für Ergotherapie und Neurofeedback
Eva Kämpf
Marktgasse 1
8212 Neuhausen am Rheinfall
052 670 02 77
www.ergoplus-praxis.ch
eva.kaempf@ergoplus-praxis.ch